Datenschutz & Allgemeine Mietbedingungen

Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

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Reservierungs- und Verleih Bedingungen von INTERSPORT RENT

Diese Reservierungs- und Verleihbedingungen sind Grundlage des zwischen der Sporthaus Olympia GmbH & Co. KG, Firmenbuchnr: 44324h, 6094 Axams, Innsbrucker Str. 53, im Weiteren „Händler“ einerseits und dem Kunden, im Weiteren „Kunden“ andererseits geschlossenen Verträge über die Reservierung und den Verleih von Sportgeräten bei Händlern.

Bei der INTERSPORT Rent – Plattform handelt es sich um eine browserbasiertes Reservierungsportal, auf dem Kunden Sportgeräte für den nachfolgenden Verleih bei Intersport-Händlern reservieren können. Die Reservierung stellt einen kostenlosen Service von INTERSPORT dar, der entgeltliche Mietvertrag („Verleih“) kommt vor Ort in den Geschäftsräumlichkeiten des Händlers zwischen dem Kunden und dem Händler auf Initiative des Kunden zustande. Weder der Kunde noch der Händler sind verpflichtet, aufgrund einer Reservierung über die INTERSPORT Rent-Plattform in eine entgeltliche Vertragsbeziehung einzutreten. Diese Reservierungs- und Verleihbedingungen regeln sowohl das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Intersport als auch für den Fall eines nachfolgenden Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Händler.

1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen & Begriffsdefinitionen

1.1. Alle Leistungen von INTERSPORT und Händlern gegenüber Kunden im Zusammenhang mit der Reservierung und dem Verleih von Sportgeräten über eine Reservierung in der INTERSPORT Rent-Plattform erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Reservierungs- und Verleihbedingungen.

1.2. Händler: Der Händler ist ein Vertragspartner von INTERSPORT und betreibt einen Sportgeräteverleih, in dem er unabhängig von INTERSPORT Sportartikel und Zubehör („Verleihgegenstand“) zur entgeltlichen Miete gemäß diesen Nutzungsbedingungen anbietet.

1.3. Kunde: Der Kunde ist ein Nutzer der INTERSPORT-Rent-Plattform, der über das auf der Plattform integrierte Reservierungssystem Sportgeräte bei einem Händler reservieren möchte. Der Kunde wird durch die Nutzung der Plattform unmittelbarer Vertragspartner von INTERSPORT im Umfang der Online-Dienstleistung der Reservierung. Inwieweit der Kunde unmittelbarer Vertragspartner des Händlers im Umfang der Miete des Verleihgegenstands wird, bleibt dem Vertragsabschlusswillen von Händler und Kunden vorbehalten.

1.4. Nutzer: Nutzer ist die Person, die den Verleihgegenstand, der dem Kunden aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Händler überlassen wurde, tatsächlich verwendet. Die Daten des Nutzers sind dem Händler vor Inbetriebnahme des Verleihgegenstandes bekannt zu geben.

1.5. Produktkategorien: Der Kunde hat die Möglichkeit, bei der Auswahl des zu reservierenden Verleihgegenstands zwischen verschiedenen Produktkategorien zu wählen. Diese Produktkategorien lauten Basic, Economy, Premium und Superior, wobei die Einstufung von Sportartikeln in die einzelnen Produktkategorien durch INTERSPORT nach subjektiven Gesichtspunkten vorgenommen wird und nicht auf bestimmte Qualitätskriterien hinweist.

1.6. Reservierungsanfrage: Der Kunde hat die Möglichkeit, bei INTERSPORT eine unverbindliche Reservierungsanfrage für einen bestimmten Verleihgegenstand in einer bestimmten Zielregion zu einem im Voraus bestimmten Mietentgelt zu deponieren. INTERSPORT ist berechtigt aber nicht verpflichtet, eine Reservierungsanfrage an einen Händler weiterzuleiten, um eine Reservierung eines bestimmten Verleihgegenstandes zu bestimmten Bedingungen durch diesen Händler vornehmen zu lassen.

1.7. Reservierung: Eine Reservierung im Sinne dieser Reservierungs- und Verleihbedingungen liegt dann vor, wenn ein Händler die Reservierungsanfrage eines Kunden an INTERSPORT übernimmt und den angefragten Verleihgegenstand für den nachfolgenden Abschluss eines Mietvertrags zu den in der Reservierungsanfrage definierten Bedingungen zwischen ihm und dem Kunden vor Ort bereitstellt. Der Händler zeigt INTERSPORT RENT die durchgeführte Reservierung und die grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Mietvertrags zu den in der Reservierungsanfrage enthaltenen Bedingungen mit dem Kunden an, um eine Reservierungsbestätigung durch INTERSPORT an den Kunden zu ermöglichen.

1.8. Reservierungsbestätigung: INTERSPORT übermittelt dem Kunden bei Reservierung durch den Händler eine Reservierungsbestätigung. Die Reservierungsbestätigung, wonach die Bereitstellung eines Verleihgegenstands für einen möglichen zukünftigen Vertragsabschluss mit dem Kunden durch den Händler erfolgt ist, stellt noch keine rechtsverbindliche Handlung des Händlers gegenüber dem Kunden dar. Aus der Bereitstellung des Verleihgegenstands resultiert daher noch kein Vertragsabschluss zwischen dem Händler und dem Kunden bzw. keine Pflicht des Händlers, in eine entgeltliche Vertragsbeziehung mit dem Kunden einzutreten.

1.9. Mietvertrag: Ein Mietvertrag über den Verleihgegenstand wird gemäß diesen Reservierungs- und Verleihbedingungen zwischen dem Händler und dem Kunden vor Ort in den Geschäftsräumlichkeiten des Händlers über Initiative des Kunden abgeschlossen. Auf den Mietvertrag zwischen dem Händler und dem Kunden gelangen daher die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetzes (FAGG) nicht zur Anwendung.

2. Funktionsweise der INTERSPORT RENT – Plattform

2.1. Die Nutzung der Plattform ist mit und ohne Registrierung und der damit verbundenen dauerhaften Bekanntgabe von personenbezogenen Daten möglich.

2.2. Der Kunde hat auf der Plattform die Möglichkeit, Sportgeräte und Zubehör einer bestimmten Produktkategorie („Verleihgegenstand“), jedoch nicht einer besonderen Spezifikation oder Marke, für den nachfolgenden Abschluss eines Mietvertrags vor Ort mit einem Händler bereit stellen zu lassen.

2.3. Die Reservierungsanfrage eines Kunden wird an den dem vom Kunden ausgewählten Zielort nächstgelegenen Händler weitergeleitet. Dieser kann den Verleihgegenstand für einen möglichen nachfolgenden Vertragsabschluss mit dem Kunden im beabsichtigen Vertragszeitpunkt zu den in der Reservierungsanfrage enthaltenen Bedingungen bereitstellen und dies INTERSPORT bestätigen.

2.4. Nach Erhalt einer Reservierungsbestätigung steht es dem Kunden offen, den Händler vor Ort in dessen Geschäftsräumlichkeiten zu kontaktieren, um mit diesem in einen Mietvertrag über den Verleihgegenstand zu den in der Reservierungsanfrage festgelegten Bedingungen einzutreten.

2.5. Sowohl der Kunde als auch der Händler sind berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrags mit dem jeweils anderen potentiellen Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.6. Dem Kunden entstehen keine Ansprüche gegenüber INTERSPORT und dem Händler, wenn aus einer erfolgten Reservierung kein Abschluss eines Mietvertrags über den Verleihgegenstand resultiert.

2.7. Nach Abschluss des Verleihvorgangs erhält der Kunde ein E-Mail mit der Möglichkeit, Feedback zu Ablauf und Material zu geben. Falls der Kunde kein Feedbackmail erhalten will, kann er dem Erhalt jederzeit widersprechen, etwa durch E-Mail an info@intersportrent.at .

3. Reservierungsbedingungen

3.1. INTERSPORT ist berechtigt, die Reservierungsanfrage eines Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.2. Die Reservierung erfolgt nach den von INTERSPORT definierten Produktkategorien. Es besteht nicht die Möglichkeit, Sportgeräte einer bestimmten Marke oder Spezifikation zu reservieren.

3.3. Die Reservierung erfolgt zu den in der Reservierungsanfrage über INTERSPORT RENT definierten Bedingungen unter allfälliger Berücksichtigung eines Rabatt-Codes oder sonstiger Bonifikationen.

3.4. Der Kunde und der Händler sind jederzeit berechtigt, einvernehmlich von den Bedingungen einer Reservierungsbestätigung abzugehen. Der Händler ist jedoch gegenüber INTERSPORT verpflichtet, dem Kunden auf dessen Anfrage die in der Reservierungsbestätigung festgehaltenen Bedingungen für die Miete des Verleihgegenstands anzubieten, sofern kein wichtiger Grund dem entgegensteht.

4. Verleihbedingungen

4.1. Der Abschluss des Mietvertrags über den Verleihgegenstand kommt zwischen dem Händler und dem Kunden über Initiative des Kunden zustande. Dieser hat den Händler zu kontaktieren und auf die über INTERSPORT RENT erfolgte Reservierung hinzuweisen.

Der Mietvertrag über den Verleihgegenstand kommt in weiterer Folge zwischen dem Händler und dem Kunden durch Aushändigung des von der Reservierung umfassten Verleihgegenstands zu den in der Reservierung festgelegten Bedingungen an den Kunden Zug um Zug gegen Aushändigung einer Sicherheitsleistung zustande, sofern der Kunde seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweise nachgewiesen und den Empfang des Verleihgegenstandes bestätigt hat.

4.2. Als Sicherheitsleistung für die Übergabe des Verleihgegenstandes können nach Wahl des Händlers unter anderem ein amtlicher Lichtbildausweise im Original, eine Kreditkarte oder ein zwischen dem Händler und dem Kunden vereinbarter Bargeldbetrag sein.

4.3. Der Kunde ist verpflichtet, den Verleihgegenstand nach Ablauf des Mietzeitraums bis längstens 10:00 des Folgetages an den Händler zurückzustellen. Unterbleibt eine fristgerechte Zurückstellung an den Händler, ist dieser berechtigt, für jeden die Mietdauer überschreitenden Tag das tägliche Mietentgelt in Rechnung zu stellen und/oder die Herausgabe des Mietgegenstands zu fordern. Für den Fall der Zurückstellung des Verleihgegenstands nach 10:00 am Folgetag des Mietzeitraums gilt die Mietdauer um einen Tag überschritten.

4.4. Der Händler ist ungeachtet seiner weiteren Ansprüche gegen den Kunden berechtigt, die ihm gemäß 4.2. überlassene Sicherheitsleistung zur Tilgung seiner Mietzinsforderung zu verwerten, sofern es sich bei der überlassenen Sicherheitsleistung nicht um einen amtlichen Lichtbildausweise handelt.

4.5. Die zwischen dem Händler und dem Kunden vereinbarte Miete gilt für die Gesamtdauer der Miete unabhängig von äußeren Einflüssen, Witterung oder dem Betrieb der für die Nutzung der Sportgeräte erforderlichen Anlagen. (z.B. Skilifte)

4.6. Für den Fall, dass der Kunde den Verleihgegenstand nicht selbst nutzen möchte, hat er dies dem Händler vor Abschluss des Mietvertrages mitzuteilen und diesem die allenfalls zur Individualisierung (z.B. Skibindung) des Verleihgegenstandes erforderlichen personenbezogenen Daten des Nutzers bekannt zu geben. (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Körpergröße, Gewicht, sportliche Fähigkeiten in Bezug auf den Verleihgegenstand). Es ist untersagt, den Verleihgegenstand an andere Personen als den Kunden bzw. den bekannt gegebenen Nutzer zu überlassen.

4.7. Der Verleihgegenstand wird vom Händler an die vom Kunden bzw. dem Nutzer bekannt gegebenen Daten betreffend körperliche Eigenschaften und sportliche Fähigkeiten nach allgemeinen Erfahrungswerten angepasst.

4.8. Dabei werden Skischuhe an die Skibindung angepasst, beide Mietgegenstände entsprechen den sicherheitstechnischen Vorgaben der ISO-Norm 11088. Eine gesonderte sicherheitstechnische Überprüfung und Einstellung des Verleihgegenstands nach ISO-/ÖNORM an die Voraussetzungen des Kunden bzw. Nutzers werden jedoch nicht vorgenommen.

4.9. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine elektronische Bindungsprüfung gemäß ISO-Norm 11088 um einen Preis von € 14,99 vor Ort vorzunehmen, wobei diese Einstellung vor Ort ca. 10 Minuten in Anspruch nimmt. Sofern der Kunde keine elektronische Bindungsüberprüfung vornehmen lässt, wird die Skibindung per Hand nach ISO-Zahl eingestellt.

4.10. Der Verleihgegenstand wird, sofern es sich nicht um ein Fahrrad handelt, vom Händler gegen Bruch und Diebstahl versichert. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Bruchs oder Diebstahls den für den jeweiligen Verleihgegenstand vom Händler mit dem Versicherer vereinbarten Selbsthalt verschuldensunabhängig zu leisten. Dieser beträgt

a. bei Buchung der Basic Class: € 50,-
b. bei Buchung der Economy Class: € 150,-
c. bei Buchung der Premium Class: € 270,-
d. bei Buchung der Superior Class: € 400,-

4.11. Der Kunde ist verpflichtet, den Händler über einen allfälligen Bruch, Verlust oder Diebstahl des Verleihgegenstandes binnen 24 Stunden zu informieren und den vereinbarten Selbstbehalt binnen 48 Stunden ab der Information zu bezahlen. Zudem ist der Kunde verpflichtet, alle zur Durchsetzung der Ansprüche des Händlers gegen den Versicherer erforderlichen Maßnahmen binnen 24h ab erster Aufforderung durch den Händler zu setzen. Davon umfasst sind nicht nur, aber auch die Erstattung einer polizeilichen Anzeige für den Fall eines Verlusts oder Diebstahls des Verleihgegenstandes bzw. die Bekanntgabe eines allfälligen Schadenverursachers.

4.12. Für den Fall, dass der Versicherer nach erfolgter Schadenmeldung durch den Händler die Bezahlung eines Schadens berechtigt aus Gründen ablehnt, die der Kunde zu verantworten hat (z.B. grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz), so ist dieser verpflichtet den dem Händler entstandenen Schaden, jedenfalls aber den Zeitwert des Verleihgegenstandes, vollinhaltlich zu ersetzen.

4.13. Für den Fall, dass der Kunde die ihm auf Grundlage dieser Verleihbedingungen obliegenden Verpflichtungen zur Durchsetzung der Ansprüche des Händlers erforderlichen Maßnahmen gem. 4.10. nicht setzt, hat er dem Händler den Zeitwert des Verleihgegenstandes zu ersetzen.

4.14. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich von der der Verpflichtung zur Leistung eines Selbsthalts durch Bezahlung einer Zusatzgebühr an den Händler vor Beginn der Mietdauer zu befreien. Diese Zusatzgebühr beträgt einmalig € 7,50 bei einer Mietdauer bis zu zwei Tagen und einmalig € 15,00 ab einer Verleihdauer von drei Tagen. Davon ist der Selbstbehalt für  Verleih-Textilien ausgenommen.

4.15. Sofern der dem Händler für einen Verleihgegenstand bekannt gegebene Nutzer infolge Krankheit, Unfall oder Gebrechen außer Stande ist, den Verleihgegenstand zu nutzen, entfällt ab dem Zeitpunkt der entfallenden Nutzungsmöglichkeit die Pflicht zur Bezahlung eines Mietzinses. Der Kunde hat die mangelnde Nutzungsmöglichkeit eines Nutzers durch Übermittlung eines von einem inländischen Arzt oder einer inländischen Krankenanstalt ausgestellten Attests nachzuweisen. Bereits an den Händler geleistete Entgelte sind nach erfolgtem Nachweis aliquot an den Kunden zurückzuführen.

5. Zahlungsmodalitäten

5.1. Der Mietzins für den vom Händler an den Kunden überlassenen Verleihgegenstand ist mangels anders lautender Vereinbarung vor Übergabe des Verleihgegenstands vollumfänglich zur Zahlung fällig.

5.2. Für den Fall, dass der Kunde den Verleihgegenstand nicht fristgerecht an den Händler zurückstellt sind die daraus resultierenden Forderungen des Händlers bei tatsächlicher Rückgabe an den Händler, ansonsten aber jedenfalls binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig.

6. Haftung

6.1. Intersport und der Händler haften nicht dafür, dass der vom Kunden reservierte und/oder gemietete Verleihgegenstand seinen persönlichen Anforderungen entspricht. Intersport haftet lediglich für die korrekte Weitergabe der Reservierungsanfrage an den Händler; der Händler haftet lediglich dafür, einen der vom Kunden angefragten Produktkategorie entsprechenden Verleihgegenstand bereitzustellen.

6.2. Die Haftung für von INTERSPORT oder den Händler durch leichte Fahrlässigkeit verursachte nachteilige Folgen und Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist jedenfalls ausgeschlossen.

6.3. Der Ersatz von Schäden – ausgenommen Personenschäden – ist für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit der für den jeweiligen Anlassfall tatsächlich zur Verfügung stehenden Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von INTERSPORT bzw. dem Händler begrenzt. Sofern keine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht, ist der Ersatz von Schäden soweit gesetzlich zulässig für jedes schadensverursachende Ereignis mit einem Maximalbetrag von € 10.000,00 begrenzt.

6.4. INTERSPORT und der Händler haften nicht für die Richtigkeit von Produktbeschreibungen und Produktbildern, die auf der Plattform zur Bewerbung des Verleihgegenstandes herangezogen werden.

6.5. Intersport und der Händler haften auch nicht dafür, dass der Verleihgegenstand den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Kunden entspricht oder korrekt individualisiert wurde (z.B. Skibindungseinstellung), sondern nur dafür, dass dieser allgemein dem Stand der Technik entspricht. Sofern der Kunde für sich oder einen anderen Nutzer unrichtige Daten zur Individualisierung und Auswahl eines Verleihgegenstands bekannt gibt, ist jede Haftung von Intersport und dem Händler ohnehin ausgeschlossen; diese trifft keine Pflicht, die vom Kunden übermittelten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Für nachteilige Folgen und Schäden, die dem Kunden aufgrund einer unrichtigen Übertragung der vom Kunden korrekt bekanntgegebenen personenbezogenen Informationen (z.B. Körpergröße, Gewicht oder schifahrerisches Können) entstehen, haften INTERSPORT und der Händler nur, wenn diesen die unrichtige Übertragung offenbar auffallen hätte müssen.

6.6. Ansprüche auf Schadenersatz müssen, sofern insbesondere für Verbraucher keine anderslautenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen, bei sonstigem Verfall längstens innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

6.7. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von INTERSPORT und/oder des Händlers aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden zufügen.

6.8. Insoweit unter Heranziehung von verschiedenen Funktionen der Plattform eine direkte Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Händlern angebahnt oder eingegangen wird, haftet INTERSPORT keinem dieser Vertragspartner für nachteilige Folgen oder Schäden aus dieser Vertragsbeziehung. (Kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter)

7. Rechte und Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen. Die Kunden halten INTERSPORT und den Händler hinsichtlich aller nachteiligen Folgen klag- und schadlos, die aufgrund einer rechtswidrigen, missbräuchlichen oder sonst pflichtwidrigen Verwendung der Plattform und der damit verbundenen Leistungen entstanden sind.

7.2. Der Kunde erklärt, dass alle seine Angaben zur eigenen Person und zu den von ihm namhaft gemachten Nutzern wahrheitsgemäß und richtig sind. Er ist verpflichtet, INTERSPORT und den Händler von Änderungen der Daten (insb. auch Zahlungsdaten) umgehend in Kenntnis zu setzen.

Der Kunde verpflichtet sich bei sonstiger Haftung, die Zugangsdaten zu seinem Account vertraulich und sorgfältig zu behandeln und keinesfalls an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat Personen, denen er die Zugangsdaten zu seinem Account zur Verfügung stellt, über die aus diesen Reservierungs- und Verleihbedingungen resultierenden Pflichten aufzuklären und Ihnen diese zu überbinden und hält INTERSPORT und den Händler für die Unterwerfung der Berechtigten unter diese Nutzungsbedingungen schad- und klaglos.

7.4. Der ist verpflichtet, sich nach jeder Nutzung der Plattform mit dem Account auszuloggen und sich vor jeder Verwendung wieder neu einzuloggen, um missbräuchliche Verwendung seines Accounts im Falle von Verlust oder Diebstahl zu verhindern.

7.5. Der Kunde erklärt, INTERSPORT für alle Folgen und Nachteile, die aus einem Verlust, Diebstahl oder der Weitergabe seiner Logindaten oder einem Verlust, Diebstahl oder der Weitergabe seines Endgeräts während aufrechten Logins in der Plattform resultieren, schad- und klaglos zu halten.

7.6. Der Kunde ist verpflichtet, jede für INTERSPORT oder den Händler relevante Änderung seiner Daten und/oder der Daten der von ihm namhaft gemachten Nutzer binnen 7 Tagen an INTERSPORT zu melden. Der Kunde hält INTERSPORT für die Unterlassung einer solchen fristgerechten Änderungsmeldung schad- und klaglos.

8. Verfügbarkeit von INTERSPORT RENT

INTERSPORT ist nicht verpflichtet, die Plattform uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. In diesem Rahmen gewährleistet INTERSPORT keine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform im Kalenderjahresschnitt.

Ein gänzlich fehlerfreies oder unterbrechungsfreies System kann nämlich schon aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden.

9. Miete von Textilien

9.1. Bei der Miete von Textilien werden in Ergänzung der sonstigen Bestimmungen der AGB folgende Punkte vereinbart, die Miete von Textilien wird sohin wie folgt konkretisiert.

9.2. Der Kunde hat auf der Plattform die Möglichkeit, Textilien zu mieten. Die gemieteten Textilien werden nur für den gebuchten Zeitraum überlassen, bleiben im alleinigen Eigentum von INTERSPORT. Nach Ablauf der Nutzungsdauer sind diese bis spätestens 10 Uhr vormittags des Folgetages am Ort der Abholung zurückzugeben. Falls der Kunde nicht fristgerecht retourniert, ist dieser verpflichtet, den vollständigen vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreis für die nicht retournierte Ware zu bezahlen.

9.3. Die Verleih-Textilien werden nach jeder Nutzung durch INTERSPORT gereinigt. Durch einfache Reinigung entfernbare Verschmutzungen werden – ebenso wie geringfügige, leicht zu reparierende Schäden – nicht gesondert in Rechnung gestellt.

9.4. Der Kunde ist nicht befugt, die Verleih-Textilien zur Reinigung zu geben. Der Kunde ist außerdem nicht berechtigt, Änderungen an den Mietsachen vorzunehmen, etwa Knöpfe oder Aufkleber anzubringen, etc.

Für den Fall von Schäden aufgrund eines Verstoßes gegen Verpflichtungen aus diesem Punkt ist INTERSPORT befugt, vom Kunden Schadenersatz bis zur Höhe des vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreises zu fordern.

  • Verlust Hosenträger EUR 40,–
  • Verlust Kapuze EUR 150,–

9.5. Bei gänzlichem Verlust der Verleih-Textilien oder Diebstahl ist INTERSPORT befugt, vom Kunden Kostenersatz bis zur Höhe des vom Hersteller empfohlenen Verkaufspreises zu fordern. Gleiches gilt für irreparable Schäden, gänzlichem Verlust und Diebstahl von Teilen der Verleih-Textilien.

9.6. INTERSPORT ist jederzeit berechtigt, bis spätestens 5 Kalendertage vor Mietbeginn durch schriftliche Verständigung des Kunden an die von diesem angegebenen Kontaktdaten (E-Mail oder Wohnadresse) von einer abgeschlossenen Miete zurückzutreten. Zur Fristeinhaltung genügt die Versendung der schriftlichen Verständigung spätestens am 5. Tag vor Mietbeginn.

9.7. Bei vorzeitiger Rückgabe hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung bereits geleisteter oder geschuldeter Mietkosten.

10. Copyright

INTERSPORT behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberechte, am gesamten Inhalt der Website, insbesondere an Marken, Logos, Texten, Grafiken, Fotografien, Layout und Musik, vor. Soweit die Nutzung nicht gesetzlich zwingend gestattet ist, bedarf jede über die vertraglichen Leistungspflichten hinausgehende Nutzung von Inhalten dieser Website, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von INTERSPORT.

11. Änderung der Nutzungsbedingungen

11.1. INTERSPORT ist berechtigt, diese Reservierungs- und Verleihbedingungen jederzeit zu ändern. Wenn auch nicht ausschließlich, so jedoch insbesondere auch, um geänderte gesetzliche Vorschriften einfließen zu lassen oder neue / veränderte Leistungen mit einzubeziehen.

11.2. Der Kunde wird schriftlich spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Reservierungs- und Verleihbedingungen unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen über geplante Änderungen informiert. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens den Änderungen schriftlich widerspricht.

Darauf wird INTERSPORT den Kunden auch in der Information über die Änderungen hinweisen. Die Frist für den Widerspruch ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei INTERSPORT eingeht.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Für die zwischen dem Kunden und Intersport abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht, wobei die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes sowie internationale Verweisungsnormen ausgeschlossen werden. Auf die zwischen dem Kunden und dem Händler abgeschlossenen Verträge kommt das materielle Recht des Landes zur Anwendung, in dem sich der Sitz des Händlers befindet.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

12.3. Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und INTERSPORT wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 4600 Wels sachlich und örtlich zuständigen Gerichtes vereinbart, für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Händler das für den Sitz des Händlers örtlich und sachlich zuständige Gericht. Dieser Gerichtsstandvereinbarungen gelten nur insoweit, als nicht zugunsten des Kunden zwingende Verbrauchergerichtsstände bestehen.

Stand: 10.12.2019